Unsere Kanzlei Biasin & Hofmann unterstützt Mandanten in sämtlichen Steuerfragen, auch im Hinblick auf das Doppelbesteuerungsabkommen Italien – Deutschland.
Wir übernehmen die komplette Finanzbuchhaltung ebenso wie die Lohnbuchhaltung. Die Auswertungen erstellen wir zeitnah in italienischer und deutscher Sprache.
Neben den steuerlichen Dienstleistungen bieten wir unseren Mandanten auch eine umfassende betriebswirtschaftliche Beratung an, im Rahmen von Akquisitionen, M&A, Abspaltungen und asset deals.