Unsere Kanzlei Biasin & Hofmann Steuerberatungsgesellschaft mbH unterstützt Mandanten in sämtlichen Steuerfragen, auch im Hinblick auf das Doppelbesteuerungsabkommen Italien – Deutschland.
Gesellschaftsgründungen
Wir beraten Mandanten aus steuerrechtlicher Sicht bei der Wahl der bestmöglichen Gesellschaftsform. Dabei berücksichtigen wir auch die steuerlichen Konsequenzen für die Gesellschafter in Deutschland und Italien.
Jahresabschlüsse
Wir erstellen Jahresabschlüsse zeitnah in Deutsch und Italienisch. Auf Wunsch erstellen wir auch Reports für die italienische Konsolidierung.
Steuererklärungen
Bei der Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen legen wir auf Anfrage die Differenzen zum italienischen Steuersystem dar. Ebenso übernehmen wir die Erstellung der privaten Steuererklärungen für Expatriates, die von Italien nach Deutschland umziehen.
Betriebsprüfungen
Bei Betriebsprüfungen begleiten wir unsere Mandanten sowohl in ihrem Hause, als auch in unserer Kanzlei. Als fachkundiger Partner analysieren wir die jeweiligen steuerlichen Auswirkungen auf die Muttergesellschaft und stellen dem Betriebsprüfer die italienischen Auswirkungen dar.